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Jugendschutz­untersuchungen

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem Arbeitgeber vorliegen. Es wird folgendes untersucht: Nah- und Fernsicht, Farbsehen, Größe und Gewicht, Blutdruck, Urin und Hören auf 4 m Distanz. Der Arzt muss vor allem beurteilen, ob das Ausführen bestimmter Tätigkeiten für den Jugendlichen gesundheitsgefährdend sein könnte oder ihn eventuell in seiner Entwicklung beeinträchtigt.

Praxis Doctor-medic Daniela Rezi
Hackenbroicherstr .114
50769 Köln


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Donnerstags ist immer Impftag bei uns!

Impfungen sind eine effektive Maßnahme, um einer Infektion vorzubeugen. Viele Impfungen, wie z. B. Tetanus und Diphterie, müssen nach einem gewissen Zeitraum aufgefrischt werden. Auch Kinderkrankheiten können besonders bei Erwachsenen einen schweren Verlauf nehmen und bleibende Schäden hinterlassen.

Wir nehmen folgende Schutzimpfungen vor:

Wir kontrollieren gerne Ihren Impfausweis und beraten Sie zum Thema notwendige und empfohlene Impfungen.